AGB Druckerei

AGB für Grafikdesign und Buchsatz weiter unten ▼

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

§1.1 Der Inhaber und Betreiber dieser Internetseite ist

Eisermann Media GmbH
Alte Heerstraße 29
27330 Asendorf

§1.2 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber dieser Seite und den Unternehmern, die das Angebot von druck-kobold.de nutzen und gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber, insbesondere für Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Die Änderungen dieser AGB treten in Kraft 7 Tage nach deren Veröffentlichung und werden wirksam, wenn der Kunde nicht schriftlich oder per E-Mail widerspricht.

§1.3 Diese AGB behalten ihre Gültigkeit auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Verstößen gegen diese AGB ist druck-kobold.de berechtigt den Auftrag des Käufers abzulehnen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

§2.1 Unser Angebot richtet sich an Unternehmer und Privatpersonen.

§2.2 Für die Nutzung von druck-kobold.de ist keine Registrierung notwendig. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Im Rahmen der Registrierung erhält der Kunde ein Kundenkonto bei druck-kobold.de.

§2.3 Die Produktpalette von druck-kobold.de stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Durch die Bestellung bei druck-kobold.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag von uns angenommen wurde. Eine Bestellung ist per Mail an die Adresse service@druck-kobold.de möglich sofern alle notwendigen Daten beigefügt wurden. Mit den Arbeiten beginnen wir, nachdem alle Fragen betreffend der Zahlungsbedienungen und der Druckvorlagen geklärt wurden. Wir behalten uns das Recht vor Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Druckdaten können per WeTransfer, Dropbox oder Mail (service@druck-kobold.de) zugesendet werden.

§2.4 Technisch bedingte Über- oder Unterlieferungen von bis zu vier Prozent, jedoch nicht mehr als maximal 3 Stück, gelten als vereinbart. In solchen Fällen wird die Bearbeitung des Auftrages abgeschlossen. Der vom Käufer geschuldete Kaufpreis richtet sich nach der tatsächlichen Liefermenge. Die Mehr- oder Minderkosten werden entsprechend verrechnet.


§2.5 Der Service von druck-kobold.de, einschließlich aller Zusatz- und Subdomains, wird ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

§ 3 Preise

§3.1 Die von uns angegebenen Preise sind Netto- und Bruttopreise in Euro.

§3.2 Unsere Preise beinhalten die Verpackung, die Versandkosten werden gesondert berechnet. Die Höhe der geltenden Versandkosten wird online im Bestellformular abhängig von dem Zielland angegeben. Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können zusätzliche Einfuhrabgaben sowie weitere Kosten anfallen welche von Ihnen zu tragen sind.

§3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 4 Zahlungsbedingungen

§4.1 Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse als vereinbart, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Zur Wahl stehen: Überweisung und Paypal.

§4.2 Falls der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug ist, werden unsere Forderung an ein Inkassodienst übergeben. Die in diesem Zusammenhang erstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber. Wir behalten uns das Recht vor, überfällige Forderungen zu veräußern.

§ 5 Druckdaten

§5.1 Alle Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten ausgeführt. Die übermittelten Druckdaten müssen den Vorgaben von druck-kobold.de entsprechen und werden so verarbeitet, wie sie übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für Produktionsfehler, die auf fehlerhafte Druckdaten zurückzuführen sind.

§5.2 Sollte der Auftraggeber dem Auftragnehmer fehlerhafte oder mit Viren befallene Dateien übermitteln, wird die Fertigstellung des Auftrages unterbrochen bis fehlerfreie Dateien nachgeliefert wurden. Nachdem der Fehler bekannt wurde, wird druck-kobold.de den Kunden schnellstmöglich darüber informieren. Für die sich daraus ergebende Verlängerung der Produktionszeit trägt druck-kobold.de keine Verantwortung.

§5.3 Die für die Auftragsdurchführung notwendigen Druckdaten werden durch den Auftraggeber an druck-kobold.de in elektronischer Form übermittelt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Übermittlung oder die Verwahrung der Druckdaten.

§5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er alle Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten besitzt. Der Auftraggeber haftet allein für alle Rechtsverletzungen, die durch die Ausführung seines Auftrages entstehen und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§ 6 Termine, bzw. Produktionszeit

§6.1 Die Produktionszeit ist produktabhängig und wird auf der Produktseite als eine angestrebte Zeitspanne angezeigt. Die tatsächliche Produktionszeit kann je nach Buchausstattung und Auslastung der Produktion variieren. Die Überschreitung der genannten Zeitspanne stellt keinen Mangel dar.

§6.2 Die angegebene Produktionszeit wird in Werktagen angegeben. Als Werktage gelten die Wochentage von Montag bis Freitag, außer Feiertage (Bundesland Niedersachsen). Bei Bestellungen, zählt der auf die Bestellung folgende Werktag als erster Produktionstag, sofern die Zahlung für diese Bestellung bereits getätigt wurde.

§6.3 Es kann eine Termin- bzw. Expresslieferung vereinbart werden. Die dafür anfallenden Kosten werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.

§6.4 Bei Fällen von höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Hindernissen (z. B. bei Krieg, Streik, Aufruhr, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten) verlängert sich die Produktionszeit solange das Hindernis besteht.

§6.5 Wir sind berechtigt in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen.

§6.6 Mit der Übergabe der bestellten Ware an das Transportunternehmen gilt der Auftrag als erfüllt.

§6.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Transportschäden und Reklamationen

§7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet die gelieferte Ware sofort nach dem Eingang zu prüfen. Äußerlich erkennbare Schäden an der Lieferung müssen durch das Speditionsunternehmen sofort in geeigneter Weise bescheinigt werden.

§7.2 Beanstandungen sind unverzüglich oder spätestens innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware in Textform oder mittels des Online-Formulars zu erheben. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung der Ware keine Mängelrüge über offensichtliche Mängel, so gelten diese als genehmigt. Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels dem Auftragnehmer anzuzeigen.

§7.3 Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

§7.4 Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach der Produktart vorausgesetzte Verwendung, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung nach ordnungsgemäßer Reklamation. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig.

§7.5 Bei farbigen Produktionen können geringfügige Abweichungen vom Original auftreten, diese können nicht beanstandet werden. Druckmuster, die durch den Auftraggeber gestellt wurden sind nicht verbindlich.
Leichte Farbabweichungen können vorkommen und sind kein reklamations Grund.

§ 8 Speicherung personenbezogener Daten

§8.1 Die bei Anmeldung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei druck-kobold.de in elektronischer Form gespeichert. Auf schriftlichen Antrag werden die Daten gelöscht. Wir verweisen auf unsere Datenschutzrichtlinien.

§ 9 Sonstiges

§9.1 Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt unser Geschäftssitz in Asendorf, Gerichtsstand Walsrode.

§9.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.

§10 Farbschnitt

§10.1 Für die Einrichtung der Maschine benötigen wir
1-2Exemplare , entweder werden diese zusätzlich geliefert oder von der gelieferten Menge abgezogen.
Diese Exemplare verbleiben bei uns als Belegexemplar.
§10.2 Wir bedrucken ausschließlich Softcover mit und ohne Klappen.
§10.3 Je nach Papiersorte gibt es unterschiedliche Farbaufnahmen.
Durch Einstellungsmöglichkeiten wird das beste Druckbild hervorgeholt.
§10.4 Die Designs werden vorher gesichtet und auf eventuelle Probleme überprüft.
§10.5 Für fehlerhafte Dateien und Angabenbezüglich Größe und Auflösung übernehmen wir keine Haftung, hier ist der Kunde verantwortlich.
§10.6 Sogenannte Schmuckseiten oder Grafiken im Buch, die bis zum Rand gedruckt sind, können
nicht vollständig überdruckt werden und hinterlassen ein anderes Farbergebnis.
§10.7 Je nach Papiersorte kann es zu Streifen im Druckbild kommen.
Hierfür besteht kein Reklamationsgrund.
Unsere Papiersorten Stauben nicht, dieses ist bei Buchanlieferung zu beachten.
§10.8 Bei übergreifenden Designs auf mehreren Büchern kann es zu Verschiebungen und nicht genauer Passform kommen.
§10.9 Bei ausschließlich einseitigem oder sehr hellem Druck kann es an den unbedruckten Seiten zu Farbschlieren kommen.
§10.10 Gedruckte Farben können nicht 1 zu 1 wie digital angezeigt gedruckt werden. Durch spezielle Einstellungen wird das besteDruckergebnis hervorgeholt.
§10.11 Befinden sich Klebereste der Bindung auf den Buchkantenkann dies zu einem ungenauen Druckbild führen. Diese stellen keinen Reklamationsgrund da.
§10.12 Die Druckdaten für den Farbschnitt benötigen einen zusätzlichen Verschnitt von 3mm
und sollten in einer hohen Auflösung eingereicht werden.
§10.13 Die automatische Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass sein Angebot eingegangen ist.
Der Vertrag kommt erst mit Rechnungsversendung an den Kunden zustande


Zusatz AGB Grafikdesign und Buchsatz

§1 Allgemeines

§1.1 Der Inhaber und Betreiber dieser Internetseite ist

Eisermann Media GmbH
Alte Heerstraße 29
27330 Asendorf

§1.2 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber dieser Seite und den Unternehmern, die das Angebot von druck-kobold.de nutzen und gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber, insbesondere für Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Die Änderungen dieser AGB treten in Kraft 7 Tage nach deren Veröffentlichung und werden wirksam, wenn der Kunde nicht schriftlich oder per E-Mail widerspricht.

§1.3 Diese AGB behalten ihre Gültigkeit auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Verstößen gegen diese AGB ist druck-kobold.de berechtigt den Auftrag des Käufers abzulehnen.

§2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

§2.1. Der Grafikauftrag bei Druck Kobold ist ein Urheberwerkver­trag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheber­rechtsgesetzes.

§2.2. Sämtliche Arbeiten von Druck Kobold, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insge­samt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheber­rechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütz­tes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfung­shöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

§2.3. Ohne Zustimmung von Druck Kobold dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachah­mung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

§2.4. Die Werke von Druck Kobold dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragser­teilung erkennbar gemachte Zweck.

§2.5. Druck Kobold räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Druck Kobold und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

§2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Druck Kobold.

§2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Druck Kobold bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wieder­gabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenen­nung kann Druck Kobold zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Druck Kobold unberührt, bei einer konkreten Schadens­berechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 §2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und be­gründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Druck Kobold nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Re­inzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Druck Kobold formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

§2.10. Druck Kobold bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und son­stige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

§3. Honorare; Fälligkeit

§3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Druck Kobold nicht aus­drücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach Preislisten von Druck Kobold.

§3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlereischen Gründen verweigert werden.

§3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entspre­chende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Druck Kobold Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen. Und zwar 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei beginn der Arbeit und 1/3 nach Ablieferung.

§3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

§4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

§4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbei­tung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage wei­terer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

§4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurf­sausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§5. Fremdleistungen

§5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Druck Kobold im Namen und für Rech­nung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Druck Kobold hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.

§5.2. Soweit Druck Kobold auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rech­nung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Druck Kobold im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindli­chkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

§6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

§6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Druck Kobold alle Unter­lagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Druck Kobold nicht zu vertreten.

§6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Druck Kobold zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Druck Kobold im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§6.3. Für Druck Kobold besteht im Rahmen des Auftrags Gestal­tungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

§7. Datenlieferung und Handling

§7.1. Druck Kobold ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren.

§7.2. Stellt Druck Kobold dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Druck Kobold vorgenommen werden.

§7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

§7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Druck Kobold nicht.

§8. Eigentum und Rückgabepflicht

§8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Druck Kobold zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Verein­barung getroffen wurde.

§8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Druck Kobold bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

§9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Druck Kobold Korrekturmuster vorzulegen.

§9.2. Die Produktion wird von Druck Kobold nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Druck Kobold berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Druck Kobold haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

§10. Gewährleistung; Haftung

§10.1. Druck Kobold haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grob­er Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verlet­zung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Druck Kobold auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

§10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Druck Kobold aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Ver­jährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unver­züglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepfli­cht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

§10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

§10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Druck Kobold nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Druck Kobold an Dritte vergibt.

§10.6. Sofern Druck Kobold Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Druck Kobold hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fe­hlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Druck Kobold zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

§10.7. Druck Kobold haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Des­ignarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Druck Kobold ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen.

Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

§10.8. Druck Kobold haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Druck Kobold ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Druck Kobold bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

§11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz von Druck Kobold.

§ 12 Speicherung personenbezogener Daten

§12.1 Die bei Anmeldung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei druck-kobold.de in elektronischer Form gespeichert. Auf schriftlichen Antrag werden die Daten gelöscht. Wir verweisen auf unsere Datenschutzrichtlinien.

§ 13 Sonstiges

§13.1 Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt unser Geschäftssitz in Asendorf, Amtsgericht Walsrofe.

§13.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.